Allgemeine Geschäftsbedingungen von stellenanzeigen.de

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen von stellenanzeigen.de für alle Nutzer

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
  1. Betreiberin des Portals kalaydo.de ist die stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG (nachfolgend „stellenanzeigen.de“), vertreten durch die stellenanzeigen.de Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer.
  2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Portals www.kalaydo.de und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern versteht stellenanzeigen.de sowohl Arbeitsplatzsuchende als auch Arbeitgeber.
    • Arbeitsplatzsuchende sind Nutzer, die sich bei kalaydo.de über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.
    • Unter Arbeitgebern versteht stellenanzeigen.de alle Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die stellenanzeigen.de mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung beauftragen.
    Beide gemeinsam – Arbeitsplatzsuchende und Arbeitgeber – werden nachfolgend Nutzer genannt.
  3. Auf die besonderen Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende (vgl. B) und Arbeitgeber (vgl. C) wird hingewiesen. Im Zweifel gehen die besonderen Geschäftsbedingungen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  4. Jeder Nutzer dieses Portals tritt durch seinen Besuch mit stellenanzeigen.de in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von stellenanzeigen.de schriftlich bestätigt wurden.
  5. Mit der Nutzung des Portals bestätigt der Nutzer, dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
  6. Stellenanzeigen.de ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. stellenanzeigen.de wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und/oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Im Falle des Widerspruchs des Nutzers ist stellenanzeigen.de zur Kündigung eines etwaig bestehenden Vertrages berechtigt.
§ 2 Inhalte
  1. Kalaydo.de ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitgebern und Arbeitsplatzsuchenden, insbesondere über Stellenangebote und deren Veröffentlichung.
  2. Das Angebot von kalaydo.de gliedert sich in drei Bereiche:
    • Stellenangebote
    • Employer Branding Produkte
    • Informationsbereiche zu den Themen Bewerbung/Stellenausschreibung
  3. Im Bereich Stellenangebote geben Arbeitgeber eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Dienstvertrages als Arbeitsvertrag. Arbeitsplatzsuchende werden entweder per Link zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters mit Online-Bewerbungsmöglichkeit geführt oder können sich per E-Mail bei dem Stellenanbieter bewerben. Arbeitsplatzsuchenden wird mittels Abfragemaske mit detaillierten Selektionsmöglichkeiten die zielgenaue Stellensuche ermöglicht.
  4. Im Bereich Employer Branding haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich bzw. ihr Unternehmen darzustellen und werblich zu präsentieren, z.B. über die Schaltung von Werbebannern oder Unternehmensprofilen.
  5. In den Informationsbereichen werden für Arbeitsplatzsuchende zusätzliche Informationen rund um das Thema Personal und Karriere angeboten sowie Informationen zum Thema Stellenausschreibungen für Arbeitgeber gegeben.
§ 3 Zahlungspflichten

Stellenanzeigen.de bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Dienstleistungen von stellenanzeigen.de (z.B. die Schaltung von Stellenanzeigen).

§ 4 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes
    Stellenanzeigen.de schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet stellenanzeigen.de nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.
  1. Stellenanzeigen.de schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. Stellenanzeigen.de steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von stellenanzeigen.de.
§ 5 Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Datenschutz
  1. Stellenanzeigen.de stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.
  2. Nutzern ist es nach Registrierung gestattet, an den dafür vorgesehenen Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. Nutzergenerierte Inhalte werden nicht im Namen von stellenanzeigen.de veröffentlicht. Stellenanzeigen.de macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht von stellenanzeigen.de stammenden Inhalten. Stellenanzeigen.de hat jederzeit das Recht, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen.
  3. Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf kalaydo.de veröffentlichten oder stellenanzeigen.de zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung (z.B. für die Erstellung und/oder Schaltung von Anzeigen) bestätigt der Nutzer, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.
  4. Der Nutzer stellt stellenanzeigen.de von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Der Nutzer wird stellenanzeigen.de durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
§ 6 Haftung
  1. Stellenanzeigen.de haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit stellenanzeigen.de einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.
  2. Im Übrigen haftet stellenanzeigen.de bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 7 Sonstiges
  1. Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann stellenanzeigen.de oder der Nutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 8 Streitbeteiligung

Stellenanzeigen.de ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

B. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeitsplatzsuchenden, die sich bei stellenzeigen.de über offene Stellen informieren wollen, die ihren Lebenslauf in der Lebenslauf-Datenbank hinterlegen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Registrierung, Anlegen eines Kontos und Löschung des Kontos
  1. Für bestimmte Angebote ist eine Registrierung des Arbeitsplatzsuchenden unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse etc.) und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen erforderlich. Benutzername und Passwort können selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies stellenanzeigen.de unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. Stellenanzeigen.de übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.
  2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und stellenanzeigen.de wird mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per E-Mail, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.
  3. Der Arbeitsplatzsuchende hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Wenn er sein Konto bei stellenanzeigen.de kündigt oder stellenanzeigen.de das Konto kündigt, werden die gesamten Kontoinformationen gelöscht. Die Informationen können aufgrund von Verzögerungen bei der Ausbreitung dieser Löschaktion auf den Webservern noch für eine bestimmte Zeit verfügbar sein.
  4. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, das Konto eines Nutzers und alle damit in Verbindung stehenden Informationen zu löschen, wenn es über einen längeren Zeitraum inaktiv war.
§ 2 Datenschutz und Richtigkeit der Daten
  1. Die von Arbeitsplatzsuchenden eingestellten Daten werden vertraulich behandelt. Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzregelungen von stellenanzeigen.de. Der Arbeitsplatzsuchende weiß und ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Er kann der Speicherung jederzeit widersprechen.
  2. Der Arbeitsplatzsuchende ist verpflichtet, sämtliche Daten, v.a. die Daten zu seiner Person, wahrheitsgemäß anzugeben. Stellenanzeigen.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von eingestellten Daten.

C. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die stellenanzeigen.de mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung auf kalaydo.de beauftragen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Vertragsschluss / Vertragslaufzeit
  1. Ver­trä­ge zwi­schen Arbeit­ge­bern und stellenanzeigen.de kom­men zustan­de,

    a) wenn stellenanzeigen.de die mit Datum, Fir­menstem­pel und Unter­schrift ver­se­he­ne Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes im Ori­gi­nal, als Fax oder Kopie, als PDF oder in ande­rer elek­tro­ni­scher Form vom Arbeit­ge­ber erhält. Durch den Arbeit­ge­ber inhalt­lich ver­än­der­te Ver­trags­an­ge­bo­te von stellenanzeigen.de gel­ten als neu­es Ange­bot des Arbeit­ge­bers, der Ver­trag kommt dann erst durch expli­zi­te Annah­me durch stellenanzeigen.de zustan­de. Eine Leis­tungs­er­brin­gung gilt nicht als kon­klu­den­te Annah­me.

    oder

    b) mit Abschluss einer Bestel­lung im Online-Shop. Der Arbeit­ge­ber gibt durch Ankli­cken des Bestell-But­tons ein Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges ab. Dar­auf­hin erhält der Nut­zer eine auto­ma­ti­sier­te E-Mail an die von ihm ange­ge­be­ne E-Mail­adres­se, mit wel­cher der Ein­gang der Bestel­lung bestä­tigt wird. In der Über­mitt­lung die­ser Bestä­ti­gungs-E-Mail liegt noch kei­ne Annah­me der Bestel­lung. Die Auf­trags­an­nah­me erklärt stellenanzeigen.de durch Über­sen­dung einer geson­der­ten wei­te­ren E-Mail.

  2. Es gilt die jeweils aktu­el­le Preis­lis­te.

  3. Die Ver­trags­lauf­zeit beginnt mit dem Ver­trags­schluss. Der Ver­trag endet auto­ma­tisch mit dem Ablauf der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit.

  4. Die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen kön­nen nur inner­halb der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit abge­ru­fen wer­den. Mit Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit besteht für den Kun­den nicht mehr das Recht, Leis­tun­gen abzu­ru­fen, die vor Ver­trags­en­de nicht gel­tend gemacht wur­den. Zudem wer­den mit Ablauf der Ver­tragsl­auf­zeit etwai­ge Rest­for­de­run­gen voll­stän­dig zur Ver­rech­nung gebracht.
§ 2 Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten
  1. Arbeit­ge­ber haben die Mög­lich­keit, Stel­len­an­zei­gen auf­zu­ge­ben und/oder Arbeit­ge­ber­pro­fi­le anzu­le­gen. Die­se Dienst­leis­tung ist kos­ten­pflich­tig. Die Höhe der Kos­ten bestimmt sich nach der Dau­er der Nut­zung bzw. Schal­tung der Anzei­ge. Sie bestim­men sich nach der jeweils aktu­el­len ver­bind­li­chen Preis­lis­te von stellenanzeigen.de, die der Arbeit­ge­ber auf Wunsch auch jeder­zeit zuge­schickt bekom­men kann.

  2. Die im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung fest­ge­setz­te Ver­gü­tung wird 10 Tage nach Ein­gang der Rech­nung beim Arbeit­ge­ber, jedoch spä­tes­tens 14 Tage nach Abschluss des Ver­tra­ges ohne Abzü­ge zur Zah­lung fäl­lig. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, Vor­leis­tung zu ver­lan­gen.

  3. Erfolgt die Zah­lung nach den vor­ge­ge­be­nen Moda­li­tä­ten nicht inner­halb der Frist, so ist der Arbeit­ge­ber zur Zah­lung von Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz der For­de­rung ver­pflich­tet. Der Nach­weis eines höhe­ren Scha­dens bleibt stellenanzeigen.de aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Bei Zah­lungs­ver­zug hat stellenanzeigen.de einen Grund zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung und ist ins­be­son­de­re berech­tigt, die Ver­trags­leis­tun­gen mit sofor­ti­ger Wir­kung ohne Ankün­di­gung ein­zu­stel­len.
§ 3 Schaltung von Stellenanzeigen
  1. Arbeit­ge­ber haben die Mög­lich­keit, Stel­len­an­zei­gen auf­zu­ge­ben und/oder Arbeit­ge­ber­pro­fi­le anzu­le­gen. Die­se Dienst­leis­tung ist kos­ten­pflich­tig. Die Höhe der Kos­ten bestimmt sich nach der Dau­er der Nut­zung bzw. Schal­tung der Anzei­ge. Sie bestim­men sich nach der jeweils aktu­el­len ver­bind­li­chen Preis­lis­te von stellenanzeigen.de, die der Arbeit­ge­ber auf Wunsch auch jeder­zeit zuge­schickt bekom­men kann.

  2. Die im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung fest­ge­setz­te Ver­gü­tung wird 10 Tage nach Ein­gang der Rech­nung beim Arbeit­ge­ber, jedoch spä­tes­tens 14 Tage nach Abs
    1. Die Ver­trä­ge zur Schal­tung von Stel­len­an­ge­bo­ten oder ande­ren Anzei­gen wer­den auf bestimm­te Zeit abge­schlos­sen und enden auto­ma­tisch mit Zeit­ab­lauf. Eine vor­he­ri­ge ordent­li­che Kün­di­gung ist beid­sei­tig nicht mög­lich. Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des bleibt hier­von unbe­rührt. Der Arbeit­ge­ber ent­schei­det, für wel­chen Zeit­raum er die Stel­len­an­zei­ge schal­tet. Soweit er nichts ande­res angibt, gilt die Stan­dard­lauf­zeit von 4 Wochen als ver­ein­bart.

    2. Lay­out­wün­sche des Arbeit­ge­bers wer­den grund­sätz­lich berück­sich­tigt. Soweit bei Auf­trags­er­tei­lung kei­ne kon­kre­ten Wün­sche geäu­ßert wer­den, wird stellenanzeigen.de die Stel­len­an­zei­ge selbst gestal­ten. Tex­te wer­den in den For­ma­ten Word, RTF, ASCII, HTML oder PDF ent­ge­gen­ge­nom­men, Logos und Gra­fi­ken in den For­ma­ten GIF, JPG, BMP, TIF oder PDF. Bereits für Print­me­di­en fer­tig­ge­stell­te Stel­len­an­zei­gen wer­den in den For­ma­ten PDF, QUARK X PRESS oder Corel Draw ent­ge­gen­ge­nom­men, soweit in die­sen Datei­en die Tex­te und Gra­fi­ken getrennt zu bear­bei­ten sind. Stellenanzeigen.de behält sich vor, die zuge­las­se­nen For­ma­te jeder­zeit zu ändern, zu erwei­tern oder zu redu­zie­ren.

    3. Eine Stel­len­an­zei­ge ist auf eine Stel­len­po­si­ti­on und maxi­mal fünf Orts­an­ga­ben beschränkt.

    4. Auch nach Auf­trags­er­tei­lung sind Ände­run­gen im Anzei­gen­text oder am Lay­out der Stel­len­an­zei­ge mög­lich. Inso­weit wird jedoch ein eige­ner Dienst­leis­tungs­ver­trag abge­schlos­sen mit einer zusätz­li­chen Gebühr gemäß dem jeweils aktu­ell übli­chen Stun­den­satz, den stellenanzeigen.de Drit­ten gegen­über berech­net. Dies gilt nicht, wenn die Leis­tung von stellenanzeigen.de man­gel­haft war und stellenanzeigen.de dies zu ver­tre­ten hat. § 5 Zif­fer 2 bleibt unbe­rührt.

    5. Stellenanzeigen.de über­nimmt für ange­lie­fer­tes Daten­ma­te­ri­al, Anzei­gen­tex­te oder dies­be­züg­li­che Spei­cher­me­di­en kei­ne Ver­ant­wor­tung und ist ins­be­son­de­re nicht ver­pflich­tet, die­se auf­zu­be­wah­ren oder an den Arbeit­ge­ber zurück­zu­ge­ben.

    6. Fir­men mit einem Betei­li­gungs­ver­hält­nis > 50% kön­nen Stel­len­an­zei­gen-Kon­tin­gen­te gemein­sam nut­zen. Für Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se < 50% ist eine gemein­sa­me Nut­zung von Stel­len­an­zei­gen-Kon­tin­gen­ten aus­ge­schlos­sen.
    chluss des Ver­tra­ges ohne Abzü­ge zur Zah­lung fäl­lig. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, Vor­leis­tung zu ver­lan­gen.

  3. Erfolgt die Zah­lung nach den vor­ge­ge­be­nen Moda­li­tä­ten nicht inner­halb der Frist, so ist der Arbeit­ge­ber zur Zah­lung von Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz der For­de­rung ver­pflich­tet. Der Nach­weis eines höhe­ren Scha­dens bleibt stellenanzeigen.de aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Bei Zah­lungs­ver­zug hat stellenanzeigen.de einen Grund zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung und ist ins­be­son­de­re berech­tigt, die Ver­trags­leis­tun­gen mit sofor­ti­ger Wir­kung ohne Ankün­di­gung ein­zu­stel­len.
§ 4 Anlegen von Unternehmensprofilen
  1. Die Ver­trä­ge zur Ver­öf­fent­li­chung eines Unter­neh­mens­pro­fils wer­den auf bestimm­te Zeit abge­schlos­sen und enden auto­ma­tisch mit Zeit­ab­lauf. Eine vor­he­ri­ge ordent­li­che Kün­di­gung ist beid­sei­tig nicht mög­lich. Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des bleibt hier­von unbe­rührt.

  2. stellenanzeigen.de stellt dem Arbeit­ge­ber Ein­ga­be­fel­der zur Ver­fü­gung, die die­ser selbst aus­fül­len kann. Der Arbeit­ge­ber muss die Rech­te für Bild und Text besit­zen. Ver­lin­kun­gen auf Web­sei­ten und Inhal­te von Wett­be­wer­bern oder Ver­wen­dung von Wett­be­wer­ber­in­hal­ten von stellenanzeigen.de sind nicht zuläs­sig. stellenanzeigen.de behält sich vor, die Anga­ben des Arbeit­ge­bers um öffent­lich zugäng­li­che Unter­neh­mens­an­ga­ben zu ergän­zen. Der Arbeit­ge­ber kann etwai­ge Ergän­zun­gen ent­fer­nen und/oder der Ergän­zung sei­ner Anga­ben in Text­form wider­spre­chen.

  3. stellenanzeigen.de ist berech­tigt die Inhal­te des Arbeit­ge­ber­pro­fils zu ver­wen­den, um das Arbeit­ge­ber­pro­fil zu bewer­ben.

  4. Das Unter­neh­mens­pro­fil kann auch über die Ver­trags­dau­er hin­aus von stellenanzeigen.de in deren Online­an­ge­bot zum Abruf bereit­ge­hal­ten wer­den. stellenanzeigen.de wird das Unter­neh­mens­pro­fil aber auf aus­drück­li­che Auf­for­de­rung des Arbeit­ge­bers, die der Text­form bedarf, ent­fer­nen.
§ 2 Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten
  1. Arbeit­ge­ber haben die Mög­lich­keit, Stel­len­an­zei­gen auf­zu­ge­ben und/oder Arbeit­ge­ber­pro­fi­le anzu­le­gen. Die­se Dienst­leis­tung ist kos­ten­pflich­tig. Die Höhe der Kos­ten bestimmt sich nach der Dau­er der Nut­zung bzw. Schal­tung der Anzei­ge. Sie bestim­men sich nach der jeweils aktu­el­len ver­bind­li­chen Preis­lis­te von stellenanzeigen.de, die der Arbeit­ge­ber auf Wunsch auch jeder­zeit zuge­schickt bekom­men kann.

  2. Die im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung fest­ge­setz­te Ver­gü­tung wird 10 Tage nach Ein­gang der Rech­nung beim Arbeit­ge­ber, jedoch spä­tes­tens 14 Tage nach Abschluss des Ver­tra­ges ohne Abzü­ge zur Zah­lung fäl­lig. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, Vor­leis­tung zu ver­lan­gen.

  3. Erfolgt die Zah­lung nach den vor­ge­ge­be­nen Moda­li­tä­ten nicht inner­halb der Frist, so ist der Arbeit­ge­ber zur Zah­lung von Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz der For­de­rung ver­pflich­tet. Der Nach­weis eines höhe­ren Scha­dens bleibt stellenanzeigen.de aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Bei Zah­lungs­ver­zug hat stellenanzeigen.de einen Grund zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung und ist ins­be­son­de­re berech­tigt, die Ver­trags­leis­tun­gen mit sofor­ti­ger Wir­kung ohne Ankün­di­gung ein­zu­stel­len.
§ 5 Mängelansprüche
  1. Stellenanzeigen.de gewähr­leis­tet eine den übli­chen tech­ni­schen Stan­dards ent­spre­chen­de Umset­zung der vom Arbeit­ge­ber in Auf­trag gege­be­nen, von Stel­len­an­zei­gen zu erbrin­gen­den und im Inter­net zu ver­öf­fent­li­chen­den Dienst­leis­tun­gen.

  2. Män­gel­an­sprü­che bestehen weder bei nur uner­heb­li­cher Abwei­chung von der ver­ein­bar­ten Beschaf­fen­heit noch bei nur uner­heb­li­cher Beein­träch­ti­gung von der Brauch­bar­keit. Män­gel sind unver­züg­lich durch den Arbeit­ge­ber schrift­lich anzu­zei­gen und zu rügen, spä­tes­tens 7 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net. Stellenanzeigen.de leis­tet eine Män­gel­haf­tung zunächst durch Nach­er­fül­lung im Sin­ne der län­ge­ren Schal­tung der ggf. kor­ri­gier­ten Anzei­ge. Erst wenn die­se fehl­schlägt, kann der Arbeit­ge­ber Min­de­rung ver­lan­gen oder ein Rück­tritts­recht gel­tend machen.

  3. Sämt­li­che Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Arbeit­ge­bers ver­jäh­ren in einem Jahr, gerech­net von dem Zeit­punkt, an dem der Arbeit­ge­ber von dem Man­gel Kennt­nis hat­te oder ohne gro­be Fahr­läs­sig­keit hät­te Kennt­nis erlan­gen müs­sen.


 

Stand: Oktober 2020